Begriffsbestimmungen

Was ist ein(e):

  • ...Bauwerk?
    Ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist.
  • ...Gebäude?
    Ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden; welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen
  • ...Nebengebäude?
    Ein Gebäude mit einer Grundrissfläche bis zu 100 , das oberirdisch nur ein Geschoß aufweist, keinen Aufenthaltsraum enthält und seiner Art nach dem Verwendungszweck eines Hauptgebäudes untergeordnet ist, unabhängig davon, ob ein solches tatsächlich besteht; es kann auch an das Hauptgebäude angebaut sein (z.B.Kleingarage, Werkzeughütte)
  • ... bauliche Anlage?
    Alle Bauwerke, die nicht Gebäude sind.
    z.B. eine Mauer an der Grundgrenze zum Nachbarn.
  • ...Baufluchtlinie?
    Abgrenzung innerhalb eines Grundstücks, über die grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.