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Begriffsbestimmungen
Was ist ein(e):
...Bauwerk?
Ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist.
...Gebäude?
Ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden; welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen
...Nebengebäude?
Ein Gebäude mit einer Grundrissfläche bis zu 100
m²
, das oberirdisch nur ein Geschoß aufweist, keinen Aufenthaltsraum enthält und seiner Art nach dem Verwendungszweck eines Hauptgebäudes untergeordnet ist, unabhängig davon, ob ein solches tatsächlich besteht; es kann auch an das Hauptgebäude angebaut sein (
z.B.
Kleingarage, Werkzeughütte)
... bauliche Anlage?
Alle Bauwerke, die nicht Gebäude sind.
z.B. eine Mauer an der Grundgrenze zum Nachbarn.
...Baufluchtlinie?
Abgrenzung innerhalb eines Grundstücks, über die grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.
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Ausg´steckt is….
Derzeit hat leider kein Heuriger ausgesteckt
(
bis 11.10.2023
)
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