Bauvorhaben - anzeigepflichtig

Welche Vorhaben sind anzeigepflichtig?

Gemäß § 15 der NÖ Bauordnung 2014 sind folgende Vorhaben anzeigepflichtig (auszugsweise die wichtigsten Fälle):

  • das Aufstellen einer weiteren Gerätehütte oder eines weiteren Gewächshauses mit einer Grundrissfläche bis zu   10 und einer Gebäudehöhe bis zu 3 Metern (wenn größer, dann Baubewilligung!) auf Grundstücken im Bauland
  • das Aufstellen von Wärmeerzeugern für Zentralheizungsanlagen
  • der Abbruch von Bauwerken, die nicht an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
  • die Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen an Gebäuden; Wärmeschutzfassaden an Grundstücksgrenzen (1 Meter Brandüberschlag) sind mit unbrennbarem Material auszuführen (Steinwolle)
  • die Ableitung oder Versickerungen von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen im Ortsgebiet
  • die Aufstellung von Solaranlagen oder deren Anbringung an Gebäuden
  • die  Abänderung im Bereich der Fassadengestaltung z.B. der Austausch von Fenstern, die Farbgebung, Maßnahmen für Werbezwecke 
  • die Errichtung von Einfriedungen zum öffentlichen Gut (die geltenden Bebauungsvorschriften der Marktgemeinde Teesdorf müssen eingehalten werden)
  • die Errichtung von Gasanlagen


Wie erfolgt die Bauanzeige?

Die Bauanzeige ist mindestens 8 Wochen vor Beginn der Ausführung des geplanten Vorhabens beim Bauamt der Marktgemeinde Teesdorf einzureichen und es sind zumindest eine Skizze (besser ein maßstäblicher Plan) und eine Beschreibung in zweifacher Ausfertigung anzuschließen, die zur Beurteilung des Vorhabens ausreichen.
Bei einem Wärmeerzeuger (Gasheizung) ist der Prüfbericht der EVN und ein Eignungsbefund des Rauchfangkehrers vorzulegen, sowie eine Lageskizze der Gasleitung und Typenblatt der Geräte.
Wenn das angezeigte Vorhaben einschlägigen Gesetzen widerspricht, so hat die Baubehörde das Vorhaben mit Bescheid zu untersagen und dies dem Anzeigenleger nachweislich mitzuteilen. Wird das Bauvorhaben innerhalb von 8 Wochen nach der Bauanzeige nicht untersagt, so kann es ausgeführt werden.
Die Bauanzeige ist bundesabgabenpflichtig!