Bauvorhaben bewilligungs-, anzeige- meldefrei

Welche Bauvorhaben sind bewilligungs-, anzeige- und meldefrei?

Gemäß § 17 der NÖ Bauordnung 2014 sind folgende Vorhaben anzeigefrei (auszugsweise die wichtigsten Fälle):

  • Herstellen von Anschlussleitungen
  • Die Auf-oder Herstellung von Wasserbecken mit einem Fassungsvermögen bis 50 m³ sowie Schwimmbeckenabdeckungen bis zu einer Höhe von 1,5 m
  • Die Instandsetzung von Bauwerken, wenn die Konstruktions- und Materialart beibehalten sowie Formen und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht verändert werden
  • Abänderungen im Inneren des Gebäudes, die nicht die Standsicherheit, den Brandschutz und keine sanitären Belange betreffen
  • Die Aufstellung von Einzelöfen und Herden
  • im Bauland außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs die Errichtung und Aufstellung von pro Grundstück je einer Gerätehütte und einem Gewächshaus mit je einer Grundrissfläche bis zu 10 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 3m
  • Errichtung und Aufstellung von Hochständen, Gartengrillern und Spielplatzgeräten
  • Die Aufstellung von Marktständen
  • die Aufstellung von TV-Satellitenantennen oder deren Anbringung an Bauwerken ausgenommen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren Fassaden von Gebäuden in Schutzzonen



Hausnummern

Gemäß § 31 NÖ BO 2014 wird bei der Anzeige der Fertigstellung eines neuen Gebäudes mit Aufenthaltsräumen (gemäß § 30) von der Baubehörde diesem eine Hausnummer zugewiesen.

Diese Nummer ist beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar anzubringen. Bei Straßen mit Namen ist der Straßenname oder oder unter der Hausnummer ersichtlich zu machen.

Die Kosten der Ersichtlichmachung der zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihre Instandhaltung und Erneuerung hat der Gebäudeeigentümer zu tragen.

Hausnummerntafeln können am Bauamt der Marktgemeinde Teesdorf bestellt werden.